Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Masterclass MEHR! von Micha Pawlitzki Photography

 

Stand: November 2021

 

1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Masterclass MEHR! von Micha PawlitzkiPhotography erfolgt ausschließlich per Email oder über die Websites von Micha Pawlitzki Photography. Erst mit der schriftlichen Zusendung unserer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Micha Pawlitzki Photography behält sich eine Zu- oder Absage der Teilnahme an der Masterclass MEHR! vor.

2. Preise und Leistungen

Die auf der Bestätigung aufgelisteten Leistungen und Preise sind für den Vertrag verbindlich. Änderungen oder Verschiebungen einzelner Leistungen von vereinbarten Inhalten bzw. Abläufen oder Abfolgen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss (z.B. wegen unvorhersehbarer Naturereignisse, Wetterumschwünge, Unfälle, Erkrankungen, einer Pandemie etc.) notwendig sind und von Micha Pawlitzki herbeigeführt werden. Jedoch nur so weit diese Änderungen oder Verschiebungen die Grundkonzeption der Masterclass nicht beeinträchtigen.

3. Zahlung

Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung für die Masterclass wird eine Anzahlung von 20 % des Teilnahmebetrages fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Masterclass zu entrichten. Alle notwendigen Unterlagen für die Durchführung der Masterclass erhalten Sie spätestens vier Wochen vor Beginn der Masterclass. 

4. Rücktritt durch den Kunden bzw. nicht-Teilnahme an Bestandteilen der Masterclass

Falls ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer wider Erwarten nicht an der Masterclass MEHR! von Micha Pawlitzki Photography teilnehmen kann, kann er bis zum Beginn der Masterclass vom Vertrag zurück treten. Ein Rücktritt ist nur schriftlich (per Post oder E-Mail) möglich. Im Fall eines Rücktritts ist Micha Pawlitzki Photography berechtigt, Stornierungskosten zu berechnen. Bei einer Absage der Masterclass entstehen pauschal 100,- € Bearbeitungsgebühr. Als Stornierungskosten werden berechnet bei einer Abmeldung bis:

  • 120 – 91 Tage vor Beginn der Masterclass: 40 % des Preises
  • 90 – 61 Tage vor Beginn der Masterclass: 60 % des Preises
  • 60 – 31 Tage vor Beginn der Masterclass: 80% des Preises
  • 30 Tage bis Beginn der Masterclass: 100 % des Preises

Wird vom absagenden Teilnehmer binnen 7 Tagen ein Ersatzteilnehmer gestellt oder gibt es Nachrücker über eine Warteliste von Micha Pawlitzki Photography fallen lediglich Bearbeitungsgebühren von 100,- € an. Ein Ersatzteilnehmer muss die Bedingungen & AGB der Masterclass MEHR! schriftlich akzeptieren.
Ein Rücktritt des Kunden während einer begonnenen Masterclass ist möglich, jedoch erfolgt keine Rückvergütung an den Kunden für etwaig ausstehende Bestandteile der Masterclasss (z.B. Gruppentreffen, Reisen, 1:1-Gespräche).

Kann oder will ein Teilnehmer nicht an einem oder mehreren Bestandteilen der Masterclass teilnehmen, hat er unabhängig von den Gründen seiner nicht-Teilnahme (u.a. wegen Verhinderung, Erkrankung, fehlender Covid19-Impfung, Tod etc.) keinen Anspruch auf Wiederholung oder Nachbelegung dieses Bestandteiles/dieser Bestandteile, bzw. keinen Anspruch auf anteilige Rückvergütung. 

5. Rücktritt durch Micha Pawlitzki Photography

Micha Pawlitzki Photography ist berechtigt, die Masterclass bei ungenügender Belegung bis 30 Tage vor Beginn abzusagen und von dem Vertrag zurück zu treten. Der Kunde erhält

alle bis zu diesem Termin geleisteten Zahlungen zu 100 % rückerstattet. Weitergehende Forderungen gegenüber Micha Pawlitzki Photography sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Genügt der Teilnehmer den vorher bekannt gemachten besonderen Anforderungen und Spielregeln der Masterclass nicht oder stört er (ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch den Leiter der Masterclass) die Durchführung der Masterclass erheblich oder er verhält sich grob vertragswidrig, so hat Micha Pawlitzki Photography das Recht, dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Teilnahmebetrages der Masterclass bleibt Micha Pawlitzki Photography in voller Höhe erhalten. 

6. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter Micha Pawlitzki Photography haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung der Masterclass, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie für eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Ist der Veranstalter nur Vermittler fremder Leistungen, haftet er lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend

gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

Der Veranstalter haftet nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug oder Bus, für Flug- oder Busausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, wie Verlust, Beschädigung oder die verspätete Auslieferung des Reisegepäcks. Der Veranstalter haftet ebenso nicht für Schäden technischer Geräte

(Kamera, Objektive, Akkus, Stative, Filter etc.), die während der Masterclass vom Teilnehmer selbst herbei geführt wurden bzw. ihm widerfuhren. Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt wie naturbedingte Einflüsse, Krieg, Pandemien sowie für fahrlässige Handlungen der Teilnehmer.

7. Versicherungen

Für die Teilnahme an der Masterclass MEHR! ist für den Fall einer Auslandsreise der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung obligatorisch. Es wird zudem dringend geraten, eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und eine Unfallversicherung für den Zeitraum der Masterclass abzuschließen. 

8. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

Teilnehmer haben Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich dem Workshopleiter vor Ort zu melden, um sofortige Abhilfe zu verschaffen. Zeigt der Teilnehmer einen Mangel nicht an, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

9. Vorschriften bzgl. Visa, Pass, Devisen, Zoll und Gesundheit

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung von Visa-, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Teilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu dessen Lasten.

10. Höhere Gewalt

10.1. Soweit höhere Gewalt eintritt und die betroffenen Partein bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen in Verzug kommen, wird ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere sein: Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Erdbeben und ähnliche Unglücksfälle), Krieg, Feindseligkeiten, Invasion, feindliche Handlungen und innere Unruhen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Rebellion, Aufruhr, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung und Sabotage, Pandemien oder ähnlich gesundheitsgefährdende Ereignisse.

10.2. Anzeige höherer Gewalt: Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert.

10.3. Folgen höherer Gewalt: Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

Wird Micha Pawlitzki Photography durch ein Ereignis höherer Gewalt, das er dem Kunden angezeigt hat, an der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert, und entstehen aufgrund dieses Ereignisses höherer Gewalt Verzögerungen, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine angemessene Anpassung des vereinbarten Zeitplans der Masterclass. Können Termine der Masterclass wegen höhrerer Gewalt nicht eingehalten werden, wird Micha Pawlitzki umgehend Ersatztermine anbieten.  

11. Sonstiges

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Masterclass-Vertrages, sowie der vorliegenden Masterclass- und Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11.2. Sämtliche personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt wurden, werden von uns gemäß der DSVGO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

11.3. Die Berichtigung von Druck- bzw. Rechenfehlern und Irrtümern bleibt explizit vorbehalten.

11.4. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für diese Fälle ist der Wohnsitz des Veranstalters maßgebend.